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Eingangsformel LeitAnlZuVO (Sachsen)

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeit bei der Zulassung von bestimmten Leitungsanlagen und anderen Anlagen

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Aufgrund von § 11 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Juli 2007 (SächsGVBl. S. 349) wird verordnet: