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§ 9 LederGerbAusbV — Prüfungsbereiche von Teil 1

Lederherstellungs- und Gerbereitechnikausbildungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Teil 1 der Abschluss- und Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Blößenherstellung und Trocknung von Leder sowie
2.
Technologie der Blößenherstellung und der Gerbung.