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§ 1 LandmMechMstrV — Gliederung und Inhalt der Meisterprüfung

Land- und Baumaschinenmechatronikermeisterverordnung

Historische Fassung: Stand 02.12.2021 bis 01.08.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Meisterprüfung im Land- und Baumaschinenmechatroniker-Handwerk umfasst folgende selbständige Prüfungsteile:

1.
die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der gebräuchlichen Arbeiten (Teil I),
2.
die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II),
3.
die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III) und
4.
die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV).