Um nach der Rekultivierung des ehemaligen Braunkohletagebergbaugebietes Phönix-Nord die Eigentums- und Bewirtschafterstrukturen dort neu zu ordnen, schließen der Freistaat Sachsen, das Land Sachsen-Anhalt und der Freistaat Thüringen auf der Grundlage von Artikel 29 Abs. 7 Grundgesetz und dem Gesetz über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsstandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes folgenden Staatsvertrag: