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Eingangsformel Landesgrenzänderungsstaatsvertrag „Halde Phönix-Nord“ (Sachsen)

Landesgrenzänderungsstaatsvertrag „Halde Phönix-Nord“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Um nach der Rekultivierung des ehemaligen Braunkohletagebergbaugebietes Phönix-Nord die Eigentums- und Bewirtschafterstrukturen dort neu zu ordnen, schließen der Freistaat Sachsen, das Land Sachsen-Anhalt und der Freistaat Thüringen auf der Grundlage von Artikel 29 Abs. 7 Grundgesetz und dem Gesetz über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsstandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes folgenden Staatsvertrag: