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§ 2 LandBauMTAusbV 2008 — Ausbildungsdauer

Verordnung über die Berufsausbildung zum Land- und Baumaschinenmechatroniker und zur Land- und Baumaschinenmechatronikerin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.