nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 7 LagerstG

Lagerstättengesetz

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 30.06.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Anzeige oder Einreichung durch einen Mitverpflichteten befreit die übrigen nach den §§ 3, 4, 5 oder 6 Verpflichteten von der Meldepflicht.