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§ 3 LaFoVErmÜVO (Sachsen) — Übertragung auf das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Ermächtigungsübertragungsverordnung Land- und Forstwirtschaft sowie Verbraucherschutz

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Auf das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt werden die Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach

1. § 42 Absatz 1 Satz 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches für den Bereich Futtermittel und

2. § 11 Absatz 1 Satz 2, § 12 Absatz 2, § 13 Absatz 2 Satz 2, §§ 16, 23 sowie § 30 Absatz 2 und 3 der Wein-Überwachungsverordnung

übertragen.

(2) Das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt erlässt die Rechtsverordnungen nach Absatz 1 Nummer 2 im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft.