Forstbehörden sind
das für Forsten zuständige Ministerium als oberste Forstbehörde und
der Landesbetrieb Forst Brandenburg als untere Forstbehörde.
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Forstbehörden sind
das für Forsten zuständige Ministerium als oberste Forstbehörde und
der Landesbetrieb Forst Brandenburg als untere Forstbehörde.