Soweit für die Wahl oder Abstimmung mit Stimmenzählgeräten gesonderte Vordrucke zu verwenden
sind, werden diese als Mustervordrucke durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern im Amtsblatt für Brandenburg bekannt gemacht.
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Soweit für die Wahl oder Abstimmung mit Stimmenzählgeräten gesonderte Vordrucke zu verwenden
sind, werden diese als Mustervordrucke durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern im Amtsblatt für Brandenburg bekannt gemacht.