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§ 1 LWLogAusbV — Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe

Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildungsberufe

1.
Fachlagerist/Fachlageristin,
2.
Fachkraft für Lagerlogistik

werden staatlich anerkannt.