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§ 126 LWG - (Nordrhein-Westfalen) — Inkrafttreten, Berichtspflicht

Landeswassergesetz

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Die Landesregierung erstattet dem Landtag innerhalb von 10 Jahren nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes einen Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes.