§ 4 LStHVDV — Ablehnung der Anerkennung

Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Über eine Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein ist ein schriftlicher Bescheid zu erteilen.