Ist eine Richterin oder ein Richter zugleich Beamtin oder Beamter, so sind die Vorschriften über das Disziplinarverfahren gegen Richterinnen und Richter anzuwenden.
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Ist eine Richterin oder ein Richter zugleich Beamtin oder Beamter, so sind die Vorschriften über das Disziplinarverfahren gegen Richterinnen und Richter anzuwenden.