Der Präsidialrat besteht aus
1. der Präsidentin oder dem Präsidenten eines Gerichts als vorsitzender Person und
2. vier weiteren Richterinnen oder Richtern als weitere Mitglieder.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Der Präsidialrat besteht aus
1. der Präsidentin oder dem Präsidenten eines Gerichts als vorsitzender Person und
2. vier weiteren Richterinnen oder Richtern als weitere Mitglieder.