Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Aufgaben der Festsetzung und Abrechnung der Reisekostenvergütung sowie der Trennungsentschädigung bei einer oder mehreren Behörden zu zentralisieren.
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Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Aufgaben der Festsetzung und Abrechnung der Reisekostenvergütung sowie der Trennungsentschädigung bei einer oder mehreren Behörden zu zentralisieren.