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# Art 2 LRAuszG (Bayern)

Gesetz über staatliche Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Bayerische Rettungsmedaille ist aus Silber. Sie zeigt auf der Vorderseite das große bayerische Staatswappen mit der Umschrift „Freistaat Bayern“, auf der Rückseite mit einem Lorbeerzweig die Worte „Für opferbereiten Einsatz des eigenen Lebens“. Die Bayerische Rettungsmedaille wird am weiß-blauen Band getragen.

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Zitiervorschlag: Art 2 LRAuszG (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

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