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Art 2 LRAuszG (Bayern)

Gesetz über staatliche Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Bayerische Rettungsmedaille ist aus Silber. Sie zeigt auf der Vorderseite das große bayerische Staatswappen mit der Umschrift „Freistaat Bayern“, auf der Rückseite mit einem Lorbeerzweig die Worte „Für opferbereiten Einsatz des eigenen Lebens“. Die Bayerische Rettungsmedaille wird am weiß-blauen Band getragen.