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Gesetz über staatliche Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr
Landesrecht Bayern
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Vorschriften erläßt die Staatsregierung.