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# § 118 LPO I (Bayern) — Pädagogik bei Autismus-Spektrum-Störungen

Lehramtsprüfungsordnung I  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Mit Bestehen der Ersten Staatsprüfung im Fach Pädagogik bei Autismus-Spektrum-Störungen gilt dieses Fach als nachträgliche Erweiterung gemäß Art. 23 BayLBG.

(2) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

1. Nachweis einer praktischen Tätigkeit in einem vierwöchigen Praktikum an einer Einrichtung der autismusspezifischen Förderung,

2. Nachweis einer einwöchigen Hospitation bei Stellen der Autismusberatung.

(3) Inhaltliche Prüfungsanforderungen

1. Förderdiagnostik und Förderplanung bei Autismus-Spektrum-Störungen,

2. Pädagogik und Didaktik bei Autismus-Spektrum-Störungen unter Berücksichtigung medizinischer und psychologischer Grundlagen.

(4) Prüfungsteile

1. Schriftliche Prüfung

Bearbeitung eines Beratungsfalls aus der schulischen Förderpraxis einschließlich Förderdiagnostik und Förderplanung

(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);

zwei Aufgaben werden zur Wahl gestellt;

2. Mündliche Prüfung

Pädagogik, Didaktik und Planung schulischer Förderung bei Autismus

(Dauer: 30 Minuten).

(5) Bewertung

Bei der Ermittlung der Durchschnittsnote nach § 30 werden die Noten für die schriftliche Leistung nach Abs. 4 Nr. 1 zweifach und die Note für die mündliche Leistung nach Abs. 4 Nr. 2 einfach gewertet (Teiler 3).

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Zitiervorschlag: § 118 LPO I (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/LPO%20I/118

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