(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündigung in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Verordnung über Obergrenzen für Beförderungsämter im Land Nordrhein-Westfalen vom 12. Juni 2007 (GV. NRW. S. 204) und die Verordnung über Obergrenzen für Beförderungsämter im gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14. Dezember 2004 (GV. NRW. S. 822) außer Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Für den
Finanzminister
die Ministerin
für Wirtschaft, Mittelstand und Energie
Für den
Innenminister
der Minister
für Arbeit, Gesundheit und Soziales