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§ 10 LOG NRW (Nordrhein-Westfalen) — Bekanntmachung der Bezirke der Landesmittelbehörden und der unteren Landesbehörden

Landesorganisationsgesetz

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Ministerpräsident gibt die Bezirke der Landesmittelbehörden und der unteren Landesbehörden und ihre späteren Veränderungen im Gesetz- und Verordnungsblatt nachrichtlich bekannt.