Diese Verordnung regelt die Einrichtung, Organisation und Besetzung der Vergabekammern des Landes Brandenburg zur Nachprüfung von Vergaben öffentlicher Aufträge und Konzessionen nach Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
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Diese Verordnung regelt die Einrichtung, Organisation und Besetzung der Vergabekammern des Landes Brandenburg zur Nachprüfung von Vergaben öffentlicher Aufträge und Konzessionen nach Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.