Im Rahmen der Ermittlung der Kosten der LNG-Anlage kann die der LNG-Anlage sachgerecht zuzuordnende Gewerbesteuer als kalkulatorische Kostenposition in Ansatz gebracht werden.
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Im Rahmen der Ermittlung der Kosten der LNG-Anlage kann die der LNG-Anlage sachgerecht zuzuordnende Gewerbesteuer als kalkulatorische Kostenposition in Ansatz gebracht werden.