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§ 13a LMEV — Verbot der Einfuhr bestimmter Lebensmittel

Lebensmitteleinfuhr-Verordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 20.04.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Es ist verboten, Fleisch von Hunden, Katzen, anderen hundeartigen oder katzenartigen Tieren (Caniden und Feliden) oder Affen einzuführen.