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§ 6 LMChemPV (Brandenburg) — Ausbildungsplan

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und Staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Landeslabor Berlin-Brandenburg erstellt für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan, der durch die für die amtliche Lebensmittelüberwachung zuständigen obersten Landesbehörde zu bestätigen ist.