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# § 6 LMChemAPVO (Sachsen) — Prüfungstermine

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Ausbildung und Prüfung der staatlich geprüften Lebensmittelchemiker  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die mündlichen Prüfungen des Ersten und Zweiten Prüfungsabschnitts sollen einmal jährlich in der vorlesungsfreien Zeit, im Anschluss an die Lehrveranstaltungen des vierten und achten Semesters stattfinden. Die praktische Prüfung, die Aufsichtsarbeiten und die mündliche Prüfung des Dritten Prüfungsabschnitts sollen in der Regel im zwölften Monat der berufspraktischen Ausbildung stattfinden. Wird ein Betriebspraktikum oder ein Ausbildungsabschnitt nach § 3 Absatz 3 Satz 5 durchgeführt, können die Aufsichtsarbeiten abweichend von Satz 2 auch ausbildungsbegleitend durchgeführt werden. Die praktische Prüfung kann ausbildungsbegleitend durchgeführt werden. Die genauen Prüfungszeiträume werden recht-zeitig vor Beginn der Prüfungen bekannt gemacht.

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Zitiervorschlag: § 6 LMChemAPVO (Sachsen)

Quelle: revosax, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt (Sächsische Staatskanzlei: https://www.sk.sachsen.de)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/LMChemAPVO/6

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