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§ 21 LMChemAPVO (Sachsen) — Übergangsregelungen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Ausbildung und Prüfung der staatlich geprüften Lebensmittelchemiker

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für Personen, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung im Freistaat Sachsen in einem Ausbildungsabschnitt befinden, gelten die bisherigen Vorschriften bis zum Ende des jeweiligen Ausbildungsabschnitts. Auf Antrag des Prüflings kann bereits nach dieser Verordnung geprüft werden.