nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 9 LKQualiVO (Sachsen) — Qualifizierungszeugnis

Lehrkräfte-Qualifizierungsverordnung  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Lehrkräfte, deren Modulprüfungen nach § 8 Absatz 3 Satz 2 anerkannt worden sind, erhalten ein Qualifizierungszeugnis der Schulaufsichtsbehörde. Diese bestimmt den Zeitpunkt der Übergabe.

(2) Das Qualifizierungszeugnis weist die Lehrbefähigung in dem geprüften Fach, der geprüften Fachrichtung oder dem geprüften Förderschwerpunkt aus für Lehrkräfte mit einer Qualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 und 3. Dasselbe gilt für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger mit einer Qualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 7, die vor Zulassung zur wissenschaftlichen Ausbildung eine Lehrbefähigung in einem weiteren Fach, einer weiteren Fachrichtung oder einem weiteren Förderschwerpunkt aufgrund einer schulpraktischen Ausbildung erlangt haben.

(3) Das Qualifizierungszeugnis weist die unbefristete Lehrerlaubnis in dem geprüften Fach, der geprüften Fachrichtung oder dem geprüften Förderschwerpunkt aus für Lehrkräfte mit einer Qualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 4 bis 6 oder Nummer 8 bis 9. Dasselbe gilt für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger mit einer Qualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 7, die vor Zulassung zur wissenschaftlichen Ausbildung keine Lehrbefähigung in einem weiteren Fach, einer weiteren Fachrichtung oder einem weiteren Förderschwerpunkt erlangt haben.

---

Zitiervorschlag: § 9 LKQualiVO (Sachsen)

Quelle: revosax, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt (Sächsische Staatskanzlei: https://www.sk.sachsen.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/LKQualiVO/9

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: sk.sachsen.de
