Die Schulaufsichtsbehörde stellt den Abschluss der berufsbegleitenden Qualifizierung fest und gibt der Lehrkraft diesen sowie die Berufsbezeichnung, die die Lehrkraft führen darf, bekannt.
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Die Schulaufsichtsbehörde stellt den Abschluss der berufsbegleitenden Qualifizierung fest und gibt der Lehrkraft diesen sowie die Berufsbezeichnung, die die Lehrkraft führen darf, bekannt.