(1) Die Genossenschaft verwaltet sich selbst. Sie gibt sich eine Satzung.
(2) Genossenschaftsorgane sind die Genossenschaftsversammlung, der Genossenschaftsrat und der Vorstand.
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(1) Die Genossenschaft verwaltet sich selbst. Sie gibt sich eine Satzung.
(2) Genossenschaftsorgane sind die Genossenschaftsversammlung, der Genossenschaftsrat und der Vorstand.