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§ 2 LHauswAusbStV — Mindestanforderungen an die Größe

Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte in der ländlichen Hauswirtschaft

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildungsstätte soll ein Mehrpersonenhaushalt sein. Größe und Anzahl der Wohn- und Wirtschaftsräume müssen eine optimale Arbeitsplatzgestaltung gewährleisten.