Binnenschiffe mit gefährlichen Gütern an Bord sind
so festzumachen, daß der Bug in Richtung der Hafenausfahrt liegt, sofern
der Hafenbetreiber nichts anderes zuläßt.
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Binnenschiffe mit gefährlichen Gütern an Bord sind
so festzumachen, daß der Bug in Richtung der Hafenausfahrt liegt, sofern
der Hafenbetreiber nichts anderes zuläßt.