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§ 84 LHO (Brandenburg) — Abschlußbericht

Landeshaushaltsordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 30.07.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der kassenmäßige Abschluß und der Haushaltsabschluß sind in einem Bericht zu erläutern.