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§ 49 LHO (Brandenburg) — Einweisung in eine Planstelle

Landeshaushaltsordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 30.07.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Ein Amt darf nur zusammen mit der Einweisung in eine besetzbare Planstelle verliehen werden.