Für die Leistungen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung beauftragt worden sind, ist die Gebührenordnung für das Brandenburgische Landeshauptarchiv vom 14. Februar 2006 ( GVBl. II S. 38) anzuwenden.
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Für die Leistungen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung beauftragt worden sind, ist die Gebührenordnung für das Brandenburgische Landeshauptarchiv vom 14. Februar 2006 ( GVBl. II S. 38) anzuwenden.