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§ 3 LHAGebV (Brandenburg) — Umsatzsteuer

Landeshauptarchiv-Gebührenverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Soweit die Umsätze aus diesen Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, wird die im Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzlich geltende Umsatzsteuer zuzüglich zu den Gebühren und Auslagen erhoben.