Soweit die Umsätze aus diesen Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, wird die im Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzlich geltende Umsatzsteuer zuzüglich zu den Gebühren und Auslagen erhoben.
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Soweit die Umsätze aus diesen Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, wird die im Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzlich geltende Umsatzsteuer zuzüglich zu den Gebühren und Auslagen erhoben.