§ 10 LHABenV (Brandenburg) — Gebühren und Auslagen

Landeshauptarchiv-Benutzungsverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Art und die Höhe von Gebühren und Auslagen für die Benutzung des Landeshauptarchivs richtet sich nach der Landeshauptarchiv-Gebührenverordnung in der jeweils geltenden Fassung.