Die Art und die Höhe von Gebühren und Auslagen für die Benutzung des Landeshauptarchivs richtet sich nach der Landeshauptarchiv-Gebührenverordnung in der jeweils geltenden Fassung.
Die Art und die Höhe von Gebühren und Auslagen für die Benutzung des Landeshauptarchivs richtet sich nach der Landeshauptarchiv-Gebührenverordnung in der jeweils geltenden Fassung.