Die Art und die Höhe von Gebühren und Auslagen für die Benutzung des Landeshauptarchivs richtet sich nach der Landeshauptarchiv-Gebührenverordnung in der jeweils geltenden Fassung.
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Die Art und die Höhe von Gebühren und Auslagen für die Benutzung des Landeshauptarchivs richtet sich nach der Landeshauptarchiv-Gebührenverordnung in der jeweils geltenden Fassung.