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§ 1 LHABenV (Brandenburg) — Anwendungsbereich

Landeshauptarchiv-Benutzungsverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Diese Verordnung regelt die Benutzung von Archivgut und Findmitteln des Brandenburgischen Landeshauptarchivs (Landeshauptarchiv).

(2) Diese Verordnung gilt nicht für die Benutzung von Archivgut und Findmitteln, die in digitaler Form vom Landeshauptarchiv online frei zugänglich gestellt wurden. Dieses Archivgut und diese Findmittel sind gemeinfrei.