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§ 1 LEinfG

Ländereinführungsgesetz

Stand: 04.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

(1) Mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 werden in der DDR folgende Länder gebildet:

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Mecklenburg-Vorpommern
durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Neubrandenburg, Rostock und Schwerin,
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ohne die Kreise Perleberg, Prenzlau und Templin;
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Brandenburg
durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Cottbus, Frankfurt/Oder und Potsdam,
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ohne die Kreise Hoyerswerda, Jessen und Weißwasser,
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zuzüglich der Kreise Perleberg, Prenzlau und Templin;
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Sachsen-Anhalt
durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Halle und Magdeburg,
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ohne den Kreis Artern,
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zuzüglich des Kreises Jessen;
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Sachsen
durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Dresden, Karl-Mark-Stadt/Chemnitz und Leipzig,
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ohne die Kreise Altenburg und Schmölln;
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zuzüglich der Kreise Hoyerswerda und Weißwasser;
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Thüringen
durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Erfurt, Gera und Suhl,
.
zuzüglich der Kreise Altenburg, Artern und Schmölln.

(2)