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§ 1 LEP (Bayern) — Festlegungen im Landesentwicklungsprogramm

Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Festlegungen (Ziele (Z) und Grundsätze (G)) im Landesentwicklungsprogramm Bayern sind in der Anlage , die Bestandteil dieser Verordnung ist, enthalten. Die Verwirklichung des Landesentwicklungsprogramms Bayern unterliegt dem Vorbehalt seiner Finanzierbarkeit.