Zum 1. Juli 2016 laufende Erstattungen nach den bis dahin geltenden gesetzlichen Reglungen zur Versorgungslastenteilung werden mit den bisherigen Anteilen fortgeführt.
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Zum 1. Juli 2016 laufende Erstattungen nach den bis dahin geltenden gesetzlichen Reglungen zur Versorgungslastenteilung werden mit den bisherigen Anteilen fortgeführt.