Die Mitglieder nach § 2 Satz 2 und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter erhalten für die Teilnahme an Sitzungen auf Antrag Fahrtkostenerstattung für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (2. Klasse). Die Erstattung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Mehraufwandes kann beantragt werden. Die Erstattung erfolgt durch den Freistaat Bayern.