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§ 1 LBRV (Bayern) — Aufgaben

Landesbehindertenratsverordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Landesbehindertenrat berät die Staatsregierung in allen Fragen der Behindertenpolitik, insbesondere bei der Umsetzung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes, und wird von der Staatsregierung in geeigneter Weise zu Fragen der Fortentwicklung und Umsetzung der Behindertenpolitik in Bayern einbezogen.