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§ 1 LAULAAVG_2016 (Brandenburg) — Errichtung

Gesetz zur Errichtung des Landesamtes für Umwelt und des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit sowie zur Auflösung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und des Landesamtes für Arbeitsschutz

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Als Landesoberbehörden nach § 7 Absatz 1 Satz 1 des Landesorganisationsgesetzes werden das Landesamt für Umwelt im Geschäftsbereich des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft sowie das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie errichtet.

Einzelnorm