Als Landesoberbehörden nach § 7 Absatz 1 Satz 1 des Landesorganisationsgesetzes werden das Landesamt für Umwelt im Geschäftsbereich des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft sowie das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie errichtet.
Einzelnorm