nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 25 LA-EG-Saar — Ausschluß der Entschädigungsberechtigung nach dem Währungsausgleichsgesetz

Gesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Bei Anwendung des § 1 Abs. 4 des Währungsausgleichsgesetzes wird Entschädigung auch aus solchen Spareinlagen nicht gewährt, die im Saarland auf Franken umgestellt worden sind oder umstellungsfähig waren.