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§ 10 LASaarEG — Frühere Feststellungen

Gesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

§ 42 des Feststellungsgesetzes findet auch auf die Feststellungen Anwendung, die auf Grund saarländischer Rechts- oder Verwaltungsvorschriften getroffen worden sind.