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Anlage B LASaarDV 1 — (zu § 2 Abs. 2 Nr. 2)

Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1961, 1649

Bebaute Grundstücke
Wertanteil des Grund und Bodens am Einheitswert des bebauten Grundstücks
Bewertungsbezirk der durchgeführten EinheitsbewertungGeschäftsgrundstücke, gemischtgenutzte GrundstückeMietwohngrundstückeEinfamilienhäuserSonstige bebaute Grundstücke
an Hauptgeschäftsstraßenan Geschäftsstraßenim übrigenGruppe der Krankenhäuser, Altersheime, KlubhäuserGruppe der Wochenendhäuser, Wohnlauben
Hundertsätze des Einheitwerts vor Eintritt des Kriegssachschadens
12345678
I40302015151590
(Saarbrücken)
II
sowie Neunkirchen-352015151590
im übrigen--1512121290
III--1210101090
IV
und im übrigen--866690