Wer sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung in einer Ausbildung auf der Grundlage der
Berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstverordnung vom 17. Oktober 2013 ( GVBl. II Nr. 75) oder
der Lehrkräfteausbildungs- und -prüfungsverordnung vom 11. Mai 2017 (GVBl. II Nr. 29)
befindet, absolviert die Ausbildung auf der Grundlage dieser Verordnungen.