Die Entscheidung über die Zulassung trifft das Landesinstitut Brandenburg für Schule und Lehrkräftebildung . Sie ist der Bewerberin oder dem Bewerber schriftlich mitzuteilen.
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Die Entscheidung über die Zulassung trifft das Landesinstitut Brandenburg für Schule und Lehrkräftebildung . Sie ist der Bewerberin oder dem Bewerber schriftlich mitzuteilen.