Die Ausbildung im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst und beim besonderen Zugang zum Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate. Soweit in dieser Verordnung Regelungen zur vorzeitigen Beendigung der Ausbildung getroffen werden, bleiben diese unberührt.
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Die Ausbildung im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst und beim besonderen Zugang zum Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate. Soweit in dieser Verordnung Regelungen zur vorzeitigen Beendigung der Ausbildung getroffen werden, bleiben diese unberührt.