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§ 2 LAPV (Brandenburg) — Ausbildungsdauer

Lehrkräfteausbildungs- und -prüfungsverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildung im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst und beim besonderen Zugang zum Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate. Soweit in dieser Verordnung Regelungen zur vorzeitigen Beendigung der Ausbildung getroffen werden, bleiben diese unberührt.